Das Wort „Collegiat“ deutet auf Gemeinschaft hin: Die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind die Kanoniker, in ihrer Gesamtheit bilden sie das Stiftskapitel.
Unter den Kanonikern finden sich Priester aus den Diözesen Salzburg und Linz, da es bei der Gründung auf bayerischem Boden die heutigen Diözesangrenzen noch nicht gab und die früher vom Stift betreuten Pfarren (Inkorporationsverband) im Gebiet dieser beiden Diözesen lagen.
Entsprechend der Zahl der Apostel sind sie ein Kreis von zwölf Kapitularkanonikern. Als solche haben sie Sitz und Stimmrecht im Kapitel. Dieser Zwölferkreis, zu dem auch als Vorsteher der Stiftpropst gehört, wird durch die Aufnahme von Ehrenkanonikern erweitert, deren Zahl auf vier begrenzt ist. Die Ehrenkanoniker nehmen zwar an allen Zusammenkünften des Stiftskapitels teil und beraten auch mit, haben aber bei Abstimmungen kein Stimmrecht.
Der Weg zum Kapitularkanonikus steht ihnen offen, wenn sich durch einen Todesfall oder sonstige Umstände deren Zahl verringert hat und sich das Kapitel durch geheime Wahl für eine solche Neubesetzung entscheidet. Ebenso wählt das Stiftskapitel auch ihre Ehrenkanoniker. Diese Wahlen bedürfen allerdings der Bestätigung durch den Salzburger Erzbischof, bzw. durch den Diözesanbischof von Linz.
Kirchenrechtlich ist dem Stiftskapitel die Feier besonderer Gottesdienste in der Stiftspfarrkirche aufgetragen; darüber hinaus dient das Stift der Förderung der brüderlichen Gemeinschaft unter den Priestern; insbesondere erfüllen die Stiftskanoniker Aufgaben in der Seelsorge. Die Pensionisten unter ihnen helfen gerne in den näher gelegenen Pfarrgemeinden aus.
KR Josef Meßner
Kanonikus seit 1992, gew. Pfarrer von Obertrum
Kan. Simon Mödlhammer
Kanonikus seit 1992, gew. Pfarrer von Köstendorf und Schleedorf
Kan. Franz Königsberger
Kanonikus seit 1995, gew. Pfarrer von Obertrum und Berndorf
Kan. Richard Schwarzenauer
Kanonikus seit 2003, Pfarrer von Schwarzach i.Pg.